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WER IST DER TRAGWERKSPLANER?

Tragwerksplaner – oft auch Statiker genannt – entwerfen das „Skelett“ eines Bauwerks: das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen. Sie gehören zu den zentralen Projektanten eines Bauvorhabens und erstellen in der Regel den nach Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis. Grundlage ihrer Arbeit sind Lastannahmen, Tragfähigkeitsnachweise und Berechnungsmodelle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-, EN- und weitere nationale Normen).

Die Tätigkeit des Tragwerksplaners ist häufig mit weiteren Aufgaben wie Wärmeschutzberechnungen oder Brandschutznachweisen verbunden. Ziel jeder Tragwerksplanung ist es, die notwendige Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Konstruktion über ihre gesamte Lebensdauer sicherzustellen – und dies im Einklang mit Wirtschaftlichkeit und architektonischer Gestaltung. Als wichtigstes Werkzeug dient dabei die statische Berechnung auf Basis der Baustatik.

 

Im Sinne des Bauordnungsrechts in Deutschland arbeitet der Tragwerksplaner entweder als Entwurfsverfasser oder als vom Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn beauftragter Sachverständiger. Er sorgt dafür, dass alle für die Ausführung erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen vorliegen und den genehmigten Bauvorlagen, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie den Technischen Baubestimmungen entsprechen.

In der Regel ist der Statiker ein Bauingenieur mit umfassenden Kenntnissen der Tragwerkslehre und der Bemessung verschiedener Baustoffe – etwa im Beton- und Stahlbetonbau, Holzbau, Stahlbau oder Grundbau.

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