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WER IST DER TRAGWERKSPLANER?

Tragwerksplaner werden oft auch Statiker genannt. Statiker entwirft das Tragwerk von Gebäuden, von Ingenieurbauwerken oder anderen baulichen Anlagen.

Tragwerksplaner gehört zu den Projektanten eines Bauvorhabens. Meist erstellen Statiker den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis. Grundlage seiner statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die er üblicherweise den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik, DIN, EN-Normen, nationale Normen etc.) entnimmt.

Die Tätigkeit des Tragwerksplaners ist meistens mit weiteren Aufgaben wie z. B. der Wärmeschutzberechnung oder dem Brandschutznachweis verbunden.

Ziel seiner Tragwerksplanung / Statik ist es, die erforderliche Tragfähigkeit  der Baukonstruktion und ihre Gebrauchstauglichkeit während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird als Hilfsmittel die statische Berechnung, welche auf den Regeln der Baustatik beruht, benutzt.

Im Sinne des Bauordnungsrechts ist in Deutschland der Tragwerksplaner als Entwurfsverfasser oder als ein vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherrn herangezogener Sachverständiger tätig. Als Entwurfsverfasser hat er dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen geliefert werden und den genehmigten Bauvorlagen, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln entsprechen.

Im Regelfall ist der Statiker ein Bauingenieur. Er verfügt über umfassende Kenntnisse sowohl der Statik von Tragstrukturen als auch der baustoffspezifischen Bemessungen (Beton- und Stahlbetonbau, Holz- und Stahlbau, Grundbau, etc.).

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